Zweigverein oder Unselbständige Abteilung

Eine gesetzliche Regelung für Vereinsabteilungen gibt es nicht

Zweigverein

Unselbständige Abteilungen sind im Normalfall Untergliederungen eines Gesamtvereins. Das Gegenteil hiervon ist der Zweigverein. Dies ist rechtlich ein eigenständiger Verein im Verein.

Je größer ein Verein - umso schwieriger gestaltet sich die Verwaltung

Mit zunehmender Selbstverwaltung der Abteilungen kann es zu einer gewissen Abgrenzung zwischen den einzelnen Bereichen kommen. Die Abteilungsvorstände können dabei den Standpunkt vertreten, dass sie dieselben Rechte wie der Gesamtverein besitzen und nicht mehr an Weisungen und Beschlüsse des Hauptvorstands gebunden sind.

Sie sehen sich als eigenständige Vereine innerhalb des Vereins. Eine solche Einstellung kann zu erheblichen Störungen im Gesamtverein führen und möglicherweise sogar seine Existenz gefährden.

Bei der Untergliederung von Vereinen in unselbständige Abteilungen oder Zweigvereine sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, die sehr tiefgreifende Auswirkungen haben können.

Es ergeben sich dabei eine Vielzahl von rechtlichen Fragen, die geklärt werden müssen. Auch steuerliche Risiken, die auf den Gesamtvorstand zurückfallen können, sollten beachtet werden.

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